Stahl verzichtet auf Berufung gegen Sportgerichtsurteil
Der Vorstand der BSG Stahl Riesa hat nach sorgfältiger Prüfung entschieden, keine Berufung gegen das Urteil des Sportgerichts des Sächsischen Fußball-Verbandes (SFV) vom 22.12.2025, im Zusammenhang mit dem Spielabbruch der Sachsenliga-Partie gegen den SSV Markranstädt, einzulegen.
Das Sportgericht des SFV hat entschieden, das Spiel mit 2:0 Toren und drei Punkten als gewonnen für den SSV Markranstädt zu werten. Darüber hinaus wurde unser Verein, wegen des schuldhaften Herbeiführens des Spielabbruchs, zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.500,00 Euro verurteilt.
Auch wenn der Verein zu einzelnen Aspekten der Bewertung und zu den Umständen des Spielabbruchs eine andere Auffassung vertreten könnte, hat sich der Vorstand nach intensiver Beratung bewusst gegen die Einlegung einer Berufung entschieden.
Ausschlaggebend für diese Entscheidung waren insbesondere:
- die Anerkennung der Verantwortung des Heimvereins für die Sicherheit bei Heimspielen,
- der Schutz der Integrität des sportlichen Wettbewerbs sowie
- eine klare Haltung gegen Gewalt und Übergriffe im Fußball.
Die BSG Stahl Riesa möchte mit dieser Entscheidung kein Fehlverhalten relativieren, sondern ein klares Signal setzen, dass Grenzüberschreitungen gegenüber Schiedsrichtern und anderen Spielbeteiligten nicht akzeptiert werden.
Der Spielabbruch wurde durch einen Übergriff eines Zuschauers auf den Schiedsrichter ausgelöst. Die BSG Stahl Riesa distanziert sich ausdrücklich von diesem Verhalten.
Gewalt, Bedrohungen oder tätliche Angriffe – insbesondere gegenüber Schiedsrichtern – haben im Fußball und in unserem Verein keinen Platz.
Der identifizierte Täter ist kein Vereinsmitglied. Gegen ihn wurde durch den Verein ein Hausverbot ausgesprochen. Darüber hinaus behält sich die BSG Stahl Riesa weitere rechtliche Schritte vor.
Unser Fokus gilt nun dem sportlichen Wettbewerb, einem sicheren Stadionerlebnis und dem gemeinsamen Ziel, den Fußball in Riesa positiv zu leben.
Der Vorstand
BSG Stahl Riesa


